Neuraltherapie

Ach die Neuraltherapie ist eine komplementärmedizinische - also nicht in der klassischen Schulmedizin beheimatete -medizinische Disziplin. Dennoch wird sie heute von den meisten Schulmedizinern anerkannt und von vielen praktiziert.

Ihre "Entdeckung" hat sie einem Zufall zu verdanken. Der Arzt Ferdinand Huneke beobachtete nach der versehentlichen intravenösen Injektion eines procainhaltigen Mittels bei seiner Schwester das sofortige Verschwinden eines Migräne-Kopfschmerzes. Gemeinsam mit seinem Bruder Walter entwickelte Ferdinand zunächst die sog. Segmenttherapie und später die sog. Störfeldtherapie als die zwei bekanntesten Formen der Neuraltherapie. Walter hatte beobachtet, dass die Behandlung einer Beinwunde mit Procain bei seiner Frau zum sofortigen Verschwinden von chronischen Schulterschmerzen führte und ausgehend von dieser Beobachtung die Existenz von chronischen Störfeldern postuliert.

Heute kennen wir vier "Varianten" der Neuraltherapie:

  • die Segmenttherapie - hier wird Procain oder ein anderes Lokalanästhetikum (L.A.) in Hautzonen, die von bestimmten Wirbelsäulenetagen, sog. "Segmenten", nerval gesteuert werden, injiziert, um eine Wirkung auf ebenfalls von diesem Segment versorgte innere Organe zu erreichen
  • die Störfeldtherapie - hier wird das L.A. in sog. Störfelder (z.B. chronische Entzündungen an Zähnen, Mandeln, Nebenhöhlen, Narben) injiziert mit dem Ziel einer "Entstörung" und damit Stärkung des gesamten Organismus (natürlich ist es dabei das Hauptproblem, das entscheidende Störfeld zu finden; hier hilft uns die Applied Kinesiology weiter)
  • die therapeutische Lokalanästhesie - das L.A. wird in gereizte Nervenwurzeln z.B. an der Wirbelsäule gespritzt
  • die funktionelle Neuraltherapie - das L.A. wird in definierte Körperpunkte injiziert, die eine "funktionelle" Verbindung zu inneren Organen haben.

Wie die Akupunktur "reguliert" auch die Neuraltherapie über das unwillkürliche vegetative Nervensystem, die eine über den sympathischen, die andere über den parasympathischen Teil. Insofern ergänzen sie einander sehr gut.

Segment-, Störfeld- und funktionelle Neuraltherapie sind im Gegensatz zur therapeutischen Lokalanästhesie keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und demnach als Selbstzahlerleistungen nach der GOÄ berechnet.